k5 Wahlkartenerfassung

Moderne Wahlkartenlösung für digitale Gemeinden

Die Weichen zur modernen Verwaltung sind nun auch Richtung Digitalisierung in der Wahlbehörde gestellt. Das manuelle Erfassen der Wahlkarten bei Gemeinde- & Landtagswahlen gehört endgültig der Vergangenheit an.

Die Rahmenbedingungen

Die Gemeindewahlbehörden haben laut § 42a Abs. 4 NÖ GRWO 1994 die Verpflichtung die eingelangten Wahlkarten am Wahlsonntag um 06:30 Uhr in ein gesondertes Verzeichnis einzutragen. QR-Code darf auf der Wahlkarte angebracht werden.



Einfache Vorbereitung

Sie müssen nur den Programmstand von k5 Wahlkartenerfassung auf ein Laufwerk speichern.

Eintragen leicht gemacht

Die einzutragende Wahlkarte können Sie durch Eingabe des Wahlsprengels, der laufenden Wählerverzeichnisnummer und der Gemeinde oder ganz bequem durch Scannen des QR-Codes auf der Wahlkarte des Wählers eintragen. Kontrollmechanismen verhindern die doppelte Erfassung einer Wahlkarte. Die erfassten Wahlkarten werden in k5 Wahlkartenerfassung übersichtlich dargestellt.

Abschluss des Kontrollverfahrens

In k5 Wahlkartenerfassung kann nach der Beendigung des Kontrollverfahrens das Verzeichnis der Wahlkarten pro Wahlsprengel erzeugt werden.


Datenblatt zum Download