Whistleblower

Whistleblower

Whistleblower (Hinweisgeber) sind in einer offenen Gesellschaft wichtig, um auf Missstände hinzuweisen. Solche Hinweisgeber sollen vor negativen Konsequenzen bewahrt werden. Deshalb wurde die EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz der Hinweisgeber geschaffen. Diese Richtlinie muss bis spätestens 17. Dezember 2021 auch in österreichisches Recht umgesetzt werden.

Link: EU-Richtlinie 2019/1937 im Amtsblatt der Europäischen Union

Unternehmen ab 50 Mitarbeitern, Einrichtungen des öffentlichen Sektors, Behörden und Gemeinden ab 10.000 Einwohnern müssen künftig interne Meldekanäle schaffen, die dann Hinweisgebern zum anonymen Melden von Missständen zur Verfügung stehen.

Obwohl Whistleblower-Meldungen auch über einen Briefkasten oder auf dem Postweg eingebracht werden können, scheint es doch effizienter zu sein, für diesen Zweck in Zukunft digitale Plattformen einzusetzen. Bei solchen Plattformen können nämlich durch die Verwendung eindeutiger Meldungs-Codes auch vom betroffenen Unternehmen bzw. der betroffenen Gemeinde Rückfragen an den Hinweisgeber gestellt werden, ohne dass dadurch das Grundprinzip der Anonymität verletzt wird.

Die gemdat Niederösterreich kann Sie bei dieser neuen Aufgabe mit einem maßgeschneiderten Whistleblowing-Modul unterstützen. Die Software benötigt nur minimale Konfiguration und erlaubt die Erstellung individueller Meldeformulare. Sparen Sie Zeit durch die intuitive Menüführung und selbsterklärende Features.

Wenn Sie den Einsatz dieser Software überlegen und ein Angebot oder nähere Informationen benötigen, dann wenden Sie sich gerne an uns!