Die richtigen Kanäle für Hinweisgeber:innen

Whistleblower

Whistleblower (Hinweisgeber:innen) sind in einer offenen Gesellschaft wichtig, um auf Missstände hinzuweisen. Solche Hinweisgeber:innen sollen vor negativen Konsequenzen bewahrt werden. Deshalb wurde die EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz der Hinweisgeber:innen geschaffen. Am 20. Oktober 2022 wurde darauf aufbauend vom NÖ Landtag das NÖ Hinweisgeberschutzgesetz (NÖ HGSG) beschlossen.

Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen, Einrichtungen des öffentlichen Sektors, Behörden und Gemeinden ab 10.000 Einwohner:innen müssen künftig interne Meldekanäle schaffen, die dann Hinweisgebern zur anonymen Meldung von Missständen zur Verfügung stehen.

Obwohl Whistleblower-Meldungen auch über einen Briefkasten oder auf dem Postweg eingebracht werden können, ist es effizienter, für diesen Zweck digitale Plattformen einzusetzen. Bei solchen Plattformen können durch die Verwendung eindeutiger Meldungs-Codes auch vom betroffenen Unternehmen bzw. der betroffenen Gemeinde Rückfragen an den Hinweisgeber gestellt werden, ohne dass dadurch das Grundprinzip der Anonymität verletzt wird.

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Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Ihr Team der gemdatnoe


Weiterführende Informationen

EU-Richtlinie 2019/1937

NÖ-Hinweisgeberrichtlinie

22.11.2022